Allgemeine Geschäftsbedingungen für die rocom Anwendertage
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die rocom Anwendertage
1. Geltungsumfang
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten alle Regelungen zwischen der rocom GmbH und dem Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden nur Anwendung, wenn die rocom GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Mitwirkungshandlungen des Kunden bei Vor-Ort-Veranstaltungen
2.1. Der Kunde ist für die Anfahrt und Unterbringung der Teilnehmer selbst verantwortlich.
2.2. Der Kunde nennt der rocom GmbH einen Ansprechpartner, der hinsichtlich aller Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
2.3. Bei einem verspäteten Erscheinen des Teilnehmers und/oder einem Verspäteten Beginn des Anwendertages aufgrund von Verspätungen durch den Teilnehmer kann die verlorene Zeit nicht erstattet oder angehängt werden.
3. Stornierung
3.1. Die rocom kann vom Vertrag zurücktreten, falls nicht von der rocom GmbH zu vertretende Gründe zum Ausfall des Anwendertags führen.
3.2. Sollte die Schulung durch die rocom GmbH abgesagt werden, wird ein eventuell bereits bezahltes Entgelt des Kunden zurückerstattet.
3.3. Der Kunde kann bis zu vier Wochen vor dem Termin des Anwendertages kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Absage von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Schulungskosten fällig.
3.4 Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung werden 100 % der Teilnahmegebühren fällig.
3.5. Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief) erfolgen. Es zählt der Eingang des Briefes bzw. der E-Mail.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Der Vertrag kommt entweder mit der elektronischen Anmeldung über das Buchungsportal der rocom GmbH zustande oder mittels schriftlicher Anmeldung (Brief/Fax/E-Mail). Eine telefonische Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem letzten Anwendertag. Der Betrag ist – soweit nicht anders vereinbart -zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
4.3. Für die Teilnahme am Anwendertag gelten die vereinbarten und auf der Homepage oder per Newsletter kommunizierten Preise. Zu den berechneten Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
4.4. Der Kunde sorgt bei Vor-Ort-Veranstaltungen selbst für die Anfahrt und Unterbringung der Teilnehmer. Er trägt Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand (Amtsgericht Traunstein) für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der rocom GmbH.
5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
5.3. Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze zu diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen.